Wie u.a. der Spiegel berichtet, aber auch Tauss selbst in seinem Blog, findet heute der Prozessauftakt gegen Jörg Tauss ““wegen des Besitzes und der Verschaffung von kinderpornografischem Material” vor dem Landgericht Karlsruhe statt.
Und wenn man sich nochmal an den medialen Rummel aus dem letzten Jahr erinnert, dann findet dieser eigentlich erstaunlich unaufgeregt statt. Was nun aber eigentlich auch kein wirkliches Wunder ist, da die Fakten als solche überhaupt nicht stritig sind. Tauss streitet schließlich überhaupt nicht ab, im Besitz von kinderpornografischem Material gewesen zu sein. Die Frage die sich nun also vorm Gericht lediglich stellt, ist die, wie man diese Fakten zu bewerten hat und ob Tauss in seiner damaligen Funktion zu derartigen Rescherchen auf eigene Faust berechtigt war.
Und da die Fakten in diesem Fall so unumstritten sind und es lediglich um die Frage der Einschätzung und des Bewertung geht, wird in diesem Fall auch bereits für den 28. Mai das Urteil erwartet.
Bleibt jedoch an dem ganzen Fall etwas anderes, viel wesentlicheres festzuhalten. Nämlich die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft und die Medien mit dem Fall umgegangen sind. Die Art und Weise also, wie bezüglich dieses Falls eine intensive Berichtserstattung stattfand und in einer vorverurteilenden Art und Weise ein mediales Feuerwerk abgebrannt wurde, das den Wahlkampf zusätzlich beheitzte und wohl umgekehrt auch von selbigem, sowie die damaligen Zensursula-Debatten beheitzt wurde.
Es bleibt also irgendwie die Feststellung, dass unabhängig von der Frage, ob Jörg Tauss nun schuldig oder unschuldig ist, in diesem ganzen Fall und der Art und Weise, wie damit umgegangen wurde, die Unschuldsvermutung, die eine wesentliche Stütze unseres Rechtsstaats darstellt völlig auf der Strecke geblieben ist.
Von Anfang an wurde über dan Fall berichtet, als wenn feststehen würde, dass Tauss schuldig ist und liesen eigentlich sämtliche Medien einen zurückhaltenden, den Fakten angemessenen Umgang mit dem Thema vermissen. Das durch die KiPo/Zensur-Debatten die Öffentlichkeit ohnehin für das Thema sensibilisiert war und die Stimmung etwas arg aufgeheitzt war, hat hier nur noch beschleunigend gewirkt. Und auch die Staatsanwaltschaft hat nur zu gerne immer wieder Sprit ins Feuer gegossen, weil man sich so dann wohl mal kurzfristig toll finden konnte.
Für mich bleibt einfach nur fest zu halten, dass dieser Fall, unabhängig von seinem Ausgang dem Ansehen der Staatsanwaltschaft und der Medien, sowie des Rechtsstaats geschadet hat, da hier die Unschuldsvermutung von Anfang an keinerlei Rolle gespielt hat und man lieber so getan hat, als wäre eine Verurteilung lediglich eine reine Formsache.
Insofern kann ich Jörg Tauss, dem ihr übrigens auch auf Twitter folgen könnt, nur wünschen, dass er im Falle eines Freispruchs wieder ein halbwegs normales Leben ohne ständige Anfeindungen wird führen können.
Seine Verteidigung hat zu dem Prozess im Übrigen die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Vom nächste Woche beginnenden Hauptverfahren gegen Jörg Tauss sind aus Sicht der Verteidigung in der Sache keine Überraschungen zu erwarten. Ob es daher überhaupt der angesetzten fünf Verhandlungstage bedarf, bis das Gericht zu seiner Überzeugung gelangt, bleibt abzuwarten. Ein „Programm“ für diese Tage ist bislang nämlich im Wesentlichen nur für den ersten Hauptverhandlungstag vorgesehen. Denn den „Besitz“ einer recht geringen Menge kinderpornographischen Materials hat Jörg Tauss nie bestritten. Es geht im Kern somit, wie bislang, nur noch um die Frage, ob er zu diesem Besitz ausnahmsweise berechtigt war, wie es das Gesetz vorsieht, weil er sich damit als damals für das Thema zuständiger Experte in beruflicher Zuständigkeit als Abgeordneter befasst hat und ob ihm das Gericht das auch glaubt. Schließlich ob er sich, selbst wenn nicht, hinsichtlich dessen ggfs. in einem Irrtum befand, der strafbefreiend wirkt.
Die Staatsanwaltschaft hat während der Ermittlungen – wie in anderen Fällen prominenter Verdächtiger in den letzten Monaten auch – eine Menge unternommen, um Jörg Tauss einem Urteil durch die Öffentlichkeit zuzuführen. Diese schädliche „Litigation-PR“ hat zu seiner Vorverurteilung geführt und bewirkt, dass es für sein künftiges Leben auf das Urteil des Gerichtes kaum noch ankommt. Auch das wird das Gericht sicherlich zu berücksichtigen haben. Denn ohne das von der Staatsanwaltschaft selbst beförderte „besondere mediale Interesse“ hätte das Verfahren auch schon vor dem Amtsgericht verhandelt werden können – wo es angesichts des tatsächlichen Vorwurfs sonst auch gelandet wäre. Auf keinen Fall wird das Ergebnis der Hauptverhandlung auch im Nachhinein das mediale Feuerwerk rechtfertigen können, das die Staatsanwaltschaft über Jörg Tauss abgebrannt hat.
Jan Mönikes, Berlin Michael Rosenthal, Karlsruhe
Rechtsanwälte
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Björn Kraus erwähnt. Björn Kraus sagte: Heute #Prozessauftakt gegen Jörg #Tauss: http://tinyurl.com/2uk839w #Landgericht #Karlsruhe [...]