Wie aus dieser Pressemitteilung des Bundesgerichtshof hervorgeht und u.a. auch schon von Der Westen, Heise und dem Internet Law Blog berichtet wurde, hat der Bundesgerichtshof heute morgen ein durchaus wegweisendes Urteil gefällt.
Er hat festgestellt, dass der Betreiber eines ungeschützten WLANs zwar für Unterlassung belangt werden könne, da er als Störer auftrete, er bei ilegalen Downloads jedoch nicht auf Schadensersatz verklagt werden kann, da er nicht als Täter in Erscheinung tritt.
Außerdem möchte der Bundesgerichtshof die Höhe der Abmahngebühr auf 100 Euro gedeckelt sehen.
In diesem konkreten Fall war von dem Anschluß des Beklagten ein Lied der Klägering illegal zum Download angeboten. Jedoch war der Herr zur fraglichen Zeit im Urlaub und hatte lediglich vergessen, sein ungesichertes WLAN abzuschalten.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass er somit abmahnfähig sei, jedoch mit der Beschränkung auf 100 Euro, was wohl die sich doch zuletzt so schön etablierte Abmahnindustrie dann mal deutlich ärgern dürfte.
Jedoch gehe es hier lediglich um Unterlassung und würden sich keine Schadensersatzansprüche für die Klägerin ergeben, da er nicht Täter sei.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Betreiber von WLAN-Anschlüssen generell dazu verpflichtet seien, diesen zu sichern. Jedoch wird für privat Personen eingeschränkt, dass man diesen nicht zumuten könne, die Sicherheitstechnik regelmäßig zu überprüfen und auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, womit die Prüfpflicht darauf beschränkt sei, dass die Sicherung den marktüblichen Standards zum Zeitpunkt der Installation des Anschlusses entsprechen müsse.
Bleibt mir nur festzuhalten, dass ich dieses Urteil sehr begrüße, da es zum einem der Abmahnindustrie ein wenig den Wind aus den Segeln nimmt und zum anderem, weil es deutlich weniger technischfeindlich ist, als ich dies sonst von deutschen Gerichten gewöhnt bin. Schöner hätte ich es jedoch gefunden, wenn in diesem Falle auch die Störerhaftung nicht zur Anwendung gekommen wäre. aber nun gut.
Und im Bezug auf die Sicherung eines WLANs, bleibt mir nur zu hoffen, das die Anwender nicht nur die Minimalanforderungen des Gerichtes in Zukunft erfüllen, sondern schon aus eigenem Interesse heraus sich die Mühe machen, ihre technischen Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls an neue Technologien anzupassen. Schließlich ist es ja nicht nur eine Abmahnung, die einem blühen kann, wenn sich Unbefugte Zugang zum WLAN und somit zum privaten Netzwerk verschaffen.
Abschließend mal wieder eine kleine Umfrage:
[polldaddy poll=3190451]
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Björn Kraus erwähnt. Björn Kraus sagte: Neu im #Blog http://bit.ly/asABaF #WLAN #Unterlassung [...]