Wie u.a. die WAZ gestern vermeldete, hat sich die Generalstaatsanwaltschaft dahingehend verständigt, bei illegalen Downloads, nur noch die großen Fische zu verfolgen. Mit dieser Entscheidung kapituliert die Staatsanwaltschaft endgültig vor der Klagenflut.
Der Aufschrei der Musikindustrie ließ nicht lange auf sich warten. Vielleicht sollte die Contentindustrie mal wieder ein paar ihrer “Raubkopierer sind Verbrecher”-Werbespots laufen lassen, um die abtrünnigen Staatsanwälte wieder auf Linie zu bringen. Schließlich kann und darf es doch nun wirklich nicht sein, dass jetzt auf einmal damit Schluß sein soll, dass die Contentindustrie ihre zivilrechtlichen Interessen auf Kosten des deutschen Steuerzahlers durchsetzt. Wo kommt man denn auch dahin, wenn man die Prozeßkosten bei einer Schadensersatzklage selber tragen soll…?
Und das, wo man doch gerade erst den Gesetzgeber so schön auf Linie gebracht hatte und bei der letzten Urheberrechtsreform endlich dafür sorgen konnte, dass man sich nun auch in Deutschland genauso schön sein eigenes Urheberrecht schreiben darf, wie dies in den USA bereits seit dem DMCA (Digital Millenium Copyright Act) möglich ist.
Denn nichts anderes ist dadurch passiert, als festgeschrieben wurde, dass für die Erstellung einer Privatkopie kein Kopierschutz umgangen werden darf. Hiermit haben die Rechteinhaber nun die Möglichkeit zu entscheiden, ob die per Gesetz erlaubte Privatkopie legal ist oder nicht. Damit haben die Rechteinhaber nun die Möglichkeit zu entscheiden, ob es für den Blinden legal ist, sich sein gekauftes E-Book von seinem Rechner vorlesen zu lassen.
Halten wir einmal kurz inne und lesen den letzten Satz nocheinmal. Sollten Sie sich mit dem Urheberrecht noch nicht besonders intensiv beschäftigt haben, dürften Sie mich jetzt für einen Spinner halten. Insofern will ich dies einmal näher erklären.
Wenn Sie ein E-Book kaufen, brauchen Sie ein Programm, wie z.B. den Adobe E-Book-Reader, um es an Ihrem Rechner auch lesen zu können. Diese Programme kennen sogenannte Permissions. Hiermit ist es dem Rechteinhaber möglich, bestimmte Nutzungsarten zu untersagen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, sich das Buch vom Rechner vorlesen zu lassen. Wenn nun also ein Blinder ein E-Book kauft, bei dem der Rechteinhaber nicht will, dass er sich dies von seinem Rechner vorlesen lässt, dann wird der Rechner dies nicht tun. Zwar gibt es technisch Möglichkeiten, dies zu umgehen und den Rechner dazu zu bringen, dass Buch dennoch vorzulesen. Technisch gesehen umgeht man hierbei dann aber einen Kopierschutz. Anders ausgedrückt: Der Blinde, der ein E-Book kauft, bei dem der Rechteinhaber nicht will, dass er es sich vorlesen lässt und der seinen Rechner dazu bringt, dies trotzdem zu tun, begeht eine Straftat!
Aber zurück zum eigentlichen Thema: In Zukunft sollen kleinere Urheberrechtsverstöße nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Dies ist eine Meldung, die man feiern sollte. Ohne hier Piraterrie verharmlosen zu wollen. Aber vielles von dem, was da zuletzt verfolgt wurde, hatte mit gewerblicher Piraterrie nichts zu tun. Vor allem ist die Contentindustrie es auch selber Schuld, dass die Generalstaatsanwaltschaft nun diese Entscheidung getroffen hat. Schließlich war sie es ja, die die Staatsanwaltschaften mit Klagen zugemüllt hat, um einfacher ihre Schadensersatzforderungen durchsetzen zu können.
Vor allem muss man aber auch zu dem Schluß kommen, dass bei den heutzutage gültigen Urheberrechtsfristen es die Allgemeinheit ist, die hier bestohlen wird. Wenn ein Urheberrecht, bis zu 70 Jahre nach dem Ableben des letzten Rechteinhabers gilt, ist man einem ewigen Urheberrecht bereits sehr, sehr nahe. Dies geht zwangsläufig auf Kosten des Gemeinbesitzes, auf dem wir alle kulturell aufbauen könnten.
Wie Lawrence Lessig die in seinem Buch “Freie Klutur – Wesen und Zukunft der Kreativität” gesagt hat, sagen die Rechteinhaber immer wieder, “`Es ist unser Eigentum und es soll immer unser Eigentum bleiben`, aber versuchen Sie einmal überzeugend zu klingen, wenn Sie sagen, `Es ist mein Monopol und es soll auf ewig mein Monopol bleiben`”
Und genau dies ist es, was hier passiert. Monopolbildung bei kulturellen Gütern…
Bleibt zu hoffen, dass es demnächst noch mehr so schöne Meldungen geben wird, wie die gestrige…
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Björn Kraus erwähnt. Björn Kraus sagte: Alter Beitrag, leider noch immer aktuell: http://bjoern-kraus.de/2008/08/06/urheberrecht-piraterrie-raubkopien-wer-bestiehlt-hier-wen/ [...]